Verwaltung nach Mietverwaltung

kaufmännische Verwaltung

  • Vereinnahme und Verwaltung des Mietzinses (im Auftrag des/der Eigentümer)
  • Anpassung der Mieten bei Index- und Staffelmietvereinbarungen
  • Verhandeln und Vereinbaren von Mietverträgen und Nachträgen sowie sonstige
  • gebäudespezifische Verträge
  • Forderungsmanagment gegenüber Mietern und anderen Debitoren
  • regelmäßige Abrechnung in vereinbarten Intervallen gegenüber dem/den Eigentümer(n)
  • Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung
  • Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen
  • Prüfung monetärer Vorgänge auf Richtigkeit und Effizenz (Miethöhe/Versicherung usw.)
  • Führung von Nachweisen über das Objekt und Mieterakten
  • Auswertung des Objektes für den Eigentümer
  • Bezahlung anfallender Kosten
  • Budget und Wirtschaftsplanung

technische Verwaltung

  • Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen
  • Überwachung von Dienstleistern
  • Durchführung und Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen
  • nach Rücksprache mit dem Eigentümer das Durchführen von Modernisierungsmaßnahmen
  • Wohnungsabnahme und Neuvermietung
  • andere technische Aufgaben

Einen gesetzlichen Aufgabenkatalog für die Verwaltung von Mietobjekten oder Sondereigentumsobjekten gibt es nicht. Die Aufgaben ergeben sich aus der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung.

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