Verwaltung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

  • die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und die Abrechnung gegenüber dem/den Eigentümer(n)
  • Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder auf Fremdkonten
  • Abwicklung von Lasten- und Kostenbeiträgen
  • Sicherstellung von Finanzierungsleistungen
  • Vertreter bei Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen an alle Eigentümer
  • schützende Funktion bei Fristwahrung und Abwendung sonstiger Rechtsnachteile
  • Außergerichtliche und gerichtliche Realisierung von Ansprüchen nach vorausgegangener Ermächtigung durch den Eigentümer
  • Erstellung von Jahresabrechnungen (Betriebskostenabrechnung) und Wirtschaftsplan im zeitlichem Rahmen für die Eigentümer
  • Durchführung mindestens einer jährlichen Eigentümerversammlung
  • Führen einer lückenlosen Beschluß-Sammlung
  • Durchsetzung der Hausordnung
  • Maßnahmen zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums (Instandhaltung und Instandsetzung

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